Unfall mit dem Leasingfahrzeug – Das müssen Sie wissen
Leasing ist in Deutschland extrem beliebt – fast jedes dritte Neufahrzeug wird geleast. Doch was passiert, wenn es mit dem Leasingauto kracht? Die Schadensregulierung bei Leasingfahrzeugen hat einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten.
Ihre Pflichten als Leasingnehmer
Als Leasingnehmer sind Sie der Halter des Fahrzeugs, aber nicht der Eigentümer. Der Leasinggeber (Bank oder Hersteller) ist und bleibt Eigentümer. Daraus ergeben sich besondere Pflichten:
- Meldepflicht: Sie müssen den Unfall unverzüglich dem Leasinggeber melden
- Reparaturpflicht: In der Regel sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen
- Werkstattwahl: Oft schreibt der Leasingvertrag vor, dass die Reparatur in einer Markenwerkstatt erfolgen muss
- Fiktive Abrechnung: Ist bei Leasing meist nicht möglich – der Leasinggeber besteht auf der Reparatur
Reparaturpflicht – warum das wichtig ist
Anders als bei einem eigenen Fahrzeug können Sie beim Leasing den Schaden nicht einfach „aussitzen" oder fiktiv abrechnen. Der Leasinggeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wird. Wird nicht repariert, drohen bei Rückgabe hohe Nachzahlungen.
Totalschaden beim Leasingfahrzeug
Ein Totalschaden beim Leasingauto ist besonders heikel:
- Der Leasingvertrag wird in der Regel vorzeitig aufgelöst
- Sie müssen die Differenz zwischen Versicherungsleistung und offenen Leasingraten ausgleichen
- Diese Differenz kann mehrere tausend Euro betragen
Die Lösung: GAP-Versicherung
Die GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection) schließt genau diese Lücke. Sie zahlt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (den die Versicherung zahlt) und der Ablösesumme des Leasingvertrags. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Leasingvertrag eine GAP-Deckung enthält!
Warum ein unabhängiges Gutachten bei Leasing besonders wichtig ist
- Vollständige Schadensdokumentation für den Leasinggeber
- Korrekte Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben
- Wertminderung wird korrekt ermittelt – diese steht Ihnen als Leasingnehmer zu
- Schutz bei Rückgabe: Das Gutachten dokumentiert den Schadenszustand und die fachgerechte Reparatur
Tipp: Wertminderung beim Leasing
Auch als Leasingnehmer haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf die merkantile Wertminderung. Dieser Betrag steht Ihnen persönlich zu – nicht dem Leasinggeber. Viele Leasingnehmer wissen das nicht und verschenken bares Geld.
Kostenfreie Beratung: +49 152 5538 6658 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenfreie Beratung.
Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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