Unfall im Ausland – Der Notfall-Leitfaden
Ein Verkehrsunfall im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise im Ausland ist eine besondere Herausforderung. Andere Sprache, andere Gesetze, andere Abläufe – und dazu der Stress der Situation. Mit diesem Leitfaden sind Sie vorbereitet.
Vor der Reise: Richtig vorbereiten
Diese Dokumente sollten immer im Auto sein:
- Grüne Versicherungskarte: Der internationale Nachweis Ihres Kfz-Haftpflichtschutzes
- Europäischer Unfallbericht: Das standardisierte Formular ist in allen EU-Sprachen verfügbar – füllen Sie es am besten vor der Reise schon einmal testweise aus
- Notrufnummern des jeweiligen Landes (in der EU meist 112)
- Kontaktdaten Ihrer Versicherung und des ADAC oder eines ähnlichen Schutzdienstes
Am Unfallort: Schritt für Schritt
1. Unfallstelle sichern – wie in Deutschland auch: Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck
2. Polizei rufen – in vielen Ländern ist das bei jedem Unfall Pflicht (z.B. Italien, Spanien, Osteuropa). Im Zweifel: immer die Polizei rufen!
3. Europäischen Unfallbericht ausfüllen – beide Parteien unterschreiben das gleiche Formular. Wichtig:
- In der eigenen Sprache ausfüllen (das Formular ist standardisiert)
- Skizze des Unfallhergangs anfertigen
- Niemals ein Dokument unterschreiben, das Sie nicht verstehen
4. Beweise sichern – Fotos, Zeugen, Kennzeichen, Versicherungsdaten des Gegners
Nach dem Unfall: Schadensregulierung
Innerhalb der EU: Dank der EU-Richtlinien gibt es in jedem EU-Land einen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Den finden Sie über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0). Das bedeutet: Sie können Ihre Ansprüche in Deutschland und auf Deutsch geltend machen.
Außerhalb der EU: Die Regulierung ist komplexer. Hier empfiehlt sich immer die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts.
Das Gutachten nach dem Auslandsunfall
Wenn Sie mit dem beschädigten Fahrzeug nach Deutschland zurückkehren, lassen Sie hier ein Gutachten erstellen:
- Der deutsche Gutachter dokumentiert den Schaden professionell
- Das Gutachten wird vom Regulierungsbeauftragten in Deutschland akzeptiert
- Ihre Ansprüche (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall) werden vollständig ermittelt
Häufige Fehler bei Auslandsunfällen
- Kein Unfallbericht ausgefüllt: Ohne Dokumentation wird die Regulierung extrem schwierig
- Vorschnell Reparatur im Ausland: Qualität fragwürdig, kein Gutachten, Ansprüche möglicherweise verloren
- Schuld eingestanden: Besonders gefährlich im Ausland – sagen Sie nichts zur Schuldfrage
- Zu spät gemeldet: Melden Sie den Unfall innerhalb einer Woche bei Ihrer Versicherung
Unser Tipp
Kommen Sie nach einem Auslandsunfall zu uns. Wir erstellen das Gutachten und helfen Ihnen bei der Kommunikation mit dem Regulierungsbeauftragten in Deutschland.
Kostenfreie Beratung: +49 152 5538 6658 Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine kostenfreie Beratung.
Siyar Akaygün
Kfz-Sachverständiger, CrashEx
Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger im Raum Stuttgart teile ich mein Fachwissen, damit Sie nach einem Unfall bestens informiert sind und Ihre Ansprüche kennen.
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Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Wir erstellen Ihr Gutachten innerhalb von 1–2 Werktagen – vor Ort bei Ihnen.